Geschäftliche WhatsApp-Nutzung: Datenschutzkonform?

Nutzen Sie den beliebten Nachrichtendienst WhatsApp auf ihrem Firmenhandy? Falls ja, haben wir leider schlechte Nachrichten: WhatsApp wird in diesem Fall zum Datenschutz-Damoklesschwert, das bedrohlich über Ihnen schwingt. Für deutsche Gerichte liegt nämlich bei geschäftlicher Nutzung des Dienstes eine eindeutige Verletzung des Datenschutzrechts vor und das kann teuer werden.

Automatische Uploads und Datenschutz

Der Gebrauch von WhatsApp am Firmenhandy ist insofern problematisch, da die Kontaktdaten des Telefons automatisch von der App auf die eigenen Server in den USA zum Abgleich geladen und gespeichert werden. Fakt ist, möchte man als Unternehmen datenschutzkonform agieren, müsste von jedem der eingespeicherten Kontakte eine Erlaubnis für die Nutzung des Nachrichtendienstes eingefordert werden. Zwar gibt es Wege den automatischen Upload zu unterbinden, aber können Sie wirklich versichern, dass sich alle Mitarbeiter daran halten?

WhatsApp im privaten Umfeld

Private Anwender können aufatmen, ihnen wird keine Klage ins Haus flattern, sollten sie nicht die Kontakte in ihrem Adressbuch um ihr Einverständnis bitten. Denn in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 gültig ist, steht eindeutig, dass eine Nutzung von personenbezogenen Daten erlaubt ist, wenn sie ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten gebraucht wird.

Wie sollen Unternehmen nun damit umgehen?

Im Hinblick auf Datenschutz sollte der Einsatz des Dienstes genau überdacht werden. Wichtig ist, dass im Falle einer Nutzung auch Ihre Mitarbeiter über rechtliche Risiken aufgeklärt werden. Damit Sie in Zukunft DSGVO-gerecht agieren, bieten wir Ihnen Datenschutz-Schulungen und unsere webbasierte Lösung. Mit unserer daten.schutz.software erhalten Sie neben rechtlicher Sicherheit zudem News und Updates zu Entscheidungen und neuen Datenschutzanforderungen.

Wissen Sie, wo überall Datenpannen passieren können? Brauchen Ihre Mitarbeiter Nachhilfe in Sachen Datenschutz? Dann kontaktieren Sie uns für eine Datenschutzschulung! Lieber heute investieren, als morgen Strafe zahlen.

Valerija Nikolic
25.01.2018, 00:00