DSGVO und Marketing: Kundendaten sammeln und Datenschutz – wie geht das zusammen?
Die wichtigsten DSGVO-Prinzipien im Marketing auf einen Blick
Vieles ist bei der Umsetzung der DSGVO noch nicht geklärt – Cookies und IP-Adressen gelten z.B. als personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben müsste, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden. Klären Sie also bei Ihrem Internetanbieter und jeder Anwendung, ob der Betreiber die verarbeiteten Daten anonymisiert – Google Analytics macht dies beispielsweise.
Zweckbindung: Für jede personenbezogene Datenverarbeitung muss ein Zweck angegeben werden. Datensammeln ohne einen legitimen Zweck dahinter ist nicht zulässig. Auch muss die Verarbeitung dem Zweck angemessen eingeschränkt sein (Datenminimierung).Kopplungsverbot: Eine Leistung darf nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist.Bei der Teilnahme von Gewinnspielen werden z.B. häufig Daten gesammelt – dies ist unter der DSGVO nicht mehr zulässig.Recht auf Richtigkeit, Widerspruchsrecht, Datenportabilität: Unter der DSGVO haben Kunden Recht auf die Richtigkeit Ihrer Daten – Fehler müssen behoben werden. Auch können sie einer Verarbeitung jederzeit widersprechen oder Ihre Daten zu anderen Unternehmen “mitnehmen”.
Best Practices für Digital Marketing unter der DSGVO
Website: Wir empfehlen die Einrichtung einen Hinweis auf Nutzung von Cookies und weiterführend eine Datenschutzerklärung auf der Website – klären Sie ab, ob Ihr Analytics-Anbieter Daten anonymisiert.
Email Marketing: Das Double-opt-in-Verfahren bei Emailzusendungen bleibt die Best Practice im Email Marketing – hier gibt es keine Änderung durch die DSGVO.
Social Media Werbung: Keine CRM-Daten (z.B. Emailadressen) ohne Einwilligung der Nutzer bei Facebook und co hochladen – das ist nicht DSGVO-konform!
Datenschutzerklärung: Eine ausdrückliche Einwilligung ist notwendig (keine vorangekreuzten Kästchen) – am besten werden 2 Einwilligungen für AGB und Datennutzung eingeholt.
Datenqualität statt Datenquantität!
Auf den ersten Blick mögen die neuen DSGVO-Bestimmungen wie eine Einschränkung wirken – höhere Datenschutzstandards können aber auch eine Chance für die Kundenbindung darstellen! Durch das Recht auf Richtigkeit haben Unternehmen mehr Anreiz, ihre Datenqualität zu steigern. Unter der DSGVO gilt: Datenqualität statt Datenquantität – Unternehmen können nicht mehr ungezielt Daten sammeln, ohne vorher einen Plan für die Nutzung festzulegen. Das sorgt auch für eine bessere Kundenbindung – sie werden genau darüber informiert, welche Daten von einem Unternehmen verarbeitet werden.
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