DSGVO: Was ist das und wie betrifft es mich?

Im Mai 2018 war es so weit: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist anwendbar und für fast alle Unternehmen im EU-Raum stehen damit große Veränderungen im Tagesgeschäft an. Wir beantworten in diesem Artikel 5 Fragen zur DSGVO.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer DSGVO- und IT-Sicherheit-Infoseite und - am besten - in einem persönlichen Beratungsgepräch, bei dem wir auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens eingehen können.

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit PHH Rechtsanwälte rechtssichere Beratung in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz an.

Was ist die DSGVO?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen. Ziel der DSGVO ist einerseits, den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von solchen Daten im EU-Raum zu gewährleisten und andererseits, den freien Datenverkehr durch gesetzliche Vereinheitlichung zu stärken. Datenschutz wird somit zu einem Kernthema für einen Großteil aller Unternehmen, die in der EU wirtschaften.

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Ist die DSGVO auch für KMU gültig?

Ja, die DSGVO gilt auch für KMU und sieht kaum Ausnahmen für kleinere Betriebe vor. Somit wird die Verschärfung des Datenschutzes nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen zum Thema.

Welche Änderungen kommen mit der DSGVO?

Mit über 200 Seiten enthält die DSGVO zahlreiche Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten von Unternehmenstärkere Betroffenenrechte (kein Datensammeln ohne Zweck und rechtlicher Basis, Datenportabilität, Recht auf Vergessenwerden, usw.)privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes)höhere Strafen (bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes)

Ab wann gilt die DSGVO?

Bereits am 25. Mai 2016 ist die DSGVO in Kraft getreten – anwendbar wird sie nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen DSGVO-fit sein und Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenverarbeitungsanwendungen und Löschkonzepte im Einsatz haben.

Wie beginne ich mit der Umsetzung der DSGVO in meinem Unternehmen?

Die neuen Regelungen können zu Beginn einschüchternd wirken – mit einem starken IT-Partner, der Sie am Weg unterstützt, ist die DSGVO-Umsetzung bewältigbar. Wir beginnen mit einem IT-Security-Check und DSGVO-Datenschutzfolgenabschätzung, in dem wir Ihre Datenverarbeitungsanwendungen sammeln, Unternehmensstrukturen und –prozesse untersuchen und Ihre IT auf Schwachstellen untersuchen. Aus den Ergebnissen des IT-Security-Checks entwickeln wir gemeinsam ein umfassendes IT-Security- und DSGVO-Konzept, in welchem strategische Maßnahmen (Backup-Konzept, Löschkonzept, etc.) geplant werden.

Wir checken Ihr Unternehmen – Sie können im Prüfungsfall nachweisen, welche Schritte Sie gesetzt haben, um der DSGVO zu entsprechen.
Unser Team arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei PHH Rechtsanwälte zusammen und bietet umfassende Beratung zur neuen Datenschutz-Rechtslage sowie Unterstützung bei der technischen Umsetzung der DSGVO.

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Valerija Nikolic
16.07.2017, 00:00